Europawahlen
Seit 1979 findet in der Europäischen Union alle fünf Jahre eine allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahl statt, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt werden. Es wird in jedem Mitgliedsland getrennt gewählt. Es gelten nationale Rechtsgrundlagen.
Wahlberechtigt sind alle Bürger der Europäischen Union. Sie wählen an ihrem Wohnort, also Koblenz, oder in ihrem Heimatland. In Deutschland gilt das Mindestalter von 18 Jahren.
Hier finden Sie alle Berichte der Fachdienststelle Kommunalstatistik und Stadtforschung.