Wahlen in Koblenz

Wahlorganisation

Unterstützungsunterschriften

Wahlvorschlagsträger, die nicht privilegiert sind, benötigen in Abhängigkeit von der jeweiligen Wahl eine bestimmte Zahl an Unterstützungsunterschriften durch wahlberechtigte BürgerInnen.

Die für Koblenz benötigte Anzahl ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.

Bundestagswahl

Für einen Kreiswahlvorschlag werden mindestens 200 Unterstützungsunterschriften benötigt.

Landtagswahl

Für einen Kreiswahlvorschlag werden mindestens 125 Unterstützungsunterschriften benötigt.

Stadtratswahl / Oberbürgermeisterwahl

Die benötigte Zahl an Unterstützungsunterschriften bemisst sich nach der Einwohnerzahl (§ 16 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz.

Für einen Wahlvorschlag werden mindestens 230 Unterstützungsunterschriften benötigt.

Ortsbeiratswahlen / Ortsvorsteherwahlen

Die Zahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften bemisst sich ebenfalls nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Ortsbezirks (§ 16 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz). Zum Stand der Kommunalwahl 2019 wurde folgende Anzahl benötigt:

Arenberg-Immendorf
40
Arzheim
30
Bubenheim
30
Güls
50
Kesselheim
40
Lay
30
Rübenach
50
Stolzenfels
keine Unterstützungsunterschriften erforderlich