Unterstützungsunterschriften
Wahlvorschlagsträger, die nicht privilegiert sind, benötigen in Abhängigkeit von der jeweiligen Wahl eine bestimmte Zahl an Unterstützungsunterschriften durch wahlberechtigte BürgerInnen.
Die für Koblenz benötigte Anzahl ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
Bundestagswahl
Für einen Kreiswahlvorschlag werden mindestens 200 Unterstützungsunterschriften benötigt.
Landtagswahl
Für einen Kreiswahlvorschlag werden mindestens 125 Unterstützungsunterschriften benötigt.
Stadtratswahl / Oberbürgermeisterwahl
Die benötigte Zahl an Unterstützungsunterschriften bemisst sich nach der Einwohnerzahl (§ 16 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz.
Für einen Wahlvorschlag werden mindestens 230 Unterstützungsunterschriften benötigt.
Ortsbeiratswahlen / Ortsvorsteherwahlen
Die Zahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften bemisst sich ebenfalls nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Ortsbezirks (§ 16 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz). Zum Stand der Kommunalwahl 2019 wurde folgende Anzahl benötigt:
Arenberg-Immendorf | 40 |
Arzheim | 30 |
Bubenheim | 30 |
Güls | 50 |
Kesselheim | 40 |
Lay | 30 |
Rübenach | 50 |
Stolzenfels | keine Unterstützungsunterschriften erforderlich |